Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 7; StVG § 17
Alleinhaftung des mit zu geringem Seitenabstand an einem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür Vorbeifahrenden L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Voller Schadensersatz bei unvorsichtigem Türöffnen
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1042 (Ls.)
- DAR 2001, 130
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00
Für das Verständnis dieses Begriffs ist die normative Beurteilung maßgeblich (vgl. BGHZ 29, 163).
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 …
Ob etwas anderes gilt, wenn feststeht, dass sich der Ein- oder Aussteigende vor und während des Ein- oder Aussteigens vergewissert hat, dass sich kein rückwärtiger Verkehr nähert, und dass der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist (…dahin gehend OLG Bremen, aaO; vgl. auch OLG Nürnberg, VersR 2001, 1042 ;… abweichend OLG Düsseldorf, aaO), kann hier dahinstehen. - OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08
Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten …
Ob der Fahrfehler des Beklagten zu 1) den vom Pkw des Klägers ausgehenden Ursachenbeitrag (Betriebsgefahr) so überwiegt, dass eine Mithaftung des Klägers ganz ausscheidet, wie das OLG Nürnberg in einem gleich gelagerten Fall angenommen hat, in dem allerdings die - wie hier - ins Fahrzeuginnere gebeugte Ehefrau des Fahrzeughalters die in die Fahrbahn hinein ragende Tür durch eine geringfügige Bewegung weiter geöffnet hatte (vgl. OLG Nürnberg, DAR 2001, 130, juris Rn.9), kann dahinstehen. - OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür …
Hinzu kommt Folgendes: Bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Fahrzeug kann ein Seitenabstand von weniger als 1 m zwischen den Fahrzeugen zu gering sein, wenn sich eine Person in den haltenden Pkw hinein beugt, der mit auf der Fahrerseite geöffneter Tür auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn steht; denn es muss jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden (Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05; OLG Hamm NZV 2004, 408; so auch OLG Nürnberg DAR 2001, 130).
- LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12
Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür
Allein die Tatsache, dass nicht jede Reparaturwerkstatt über eine eigene Lackiererei verfügt, ist kein hinreichender Grund anzunehmen, dass solche Kosten konkret aufgewendet werden müssten (OLG Nürnberg, Urteil vom 24.08.2000, Az.: 8 U 682/00).Die im Gutachten aufgeführten Ersatzteilzuschläge sind ebenso wenig ersatzfähig, da die Vertragswerkstätten der Autofirmen in der Regel die von diesen empfohlenen Richtpreise für Ersatzteile einhalten (LG Duisburg, Urteil vom 06.02.1998, Az.: 24 S 350/97; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 24.08.2000, Az.: 8 U 682/00).
- LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug
Vor diesem Hintergrund überwiegt das unbedachte Verhalten der Beklagtenseite den vom Pkw des Klägers ausgehenden Ursachenbeitrag so sehr, dass die Mithaftung des Klägers trotz des eigenen Verkehrsverstoßes ausscheidet (siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 24. August 2000 - 8 U 682/00 -, juris, Rn. 9 f.). - LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09
Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür …
Die Vorbeifahrt eines Lkw-Zuges auf der Spurbegrenzungslinie an einem geparkten Pkw in einem seitlichen Abstand von weniger als etwa einem Meter ist regelmäßig grob fahrlässig und kann gegenüber dem Sorgfaltsverstoß des Aussteigenden zu einer Haftung von zwei Dritteln führen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 24. August 2000 - 8 U 682/00 - auch OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 1998 - 1 U 49/97 -).
Rechtsprechung
OLG Rostock, 22.12.2000 - 8 W 256/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor dem Rechtsstreit eingeholten Privatgutachtens i.R.d. notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zur Darlegung hinreichender Anhaltspunkte zur Begründung des Verdachts ...
- VersR (via Owlit)
ZPO § 91 Abs. 1
Kosten eines vom Kaskoversicherer eingeholten Schlüsselgutachtens - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 08.10.1999 - 6 O 209/98
- OLG Rostock, 22.12.2000 - 8 W 256/00
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1534
- DAR 2001, 130
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 07.06.1994 - 12 W 112/94
Haftpflichtversicherung; Gutachterkosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92
Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlaßt werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (vgl. OLG Bamberg, VersR 1981, 74 f.; JurBüro 1985, 617; OLG Bremen, VersR 1982, 362; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLGR 1998, 384; OLG Hamm, JurBüro 1992, 818; OLG München, JurBüro 1992, 172; MDR 1992, 415 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1994, 1206 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1989, 1701 f.; JurBüro 1991, 247; JurBüro 1994, 421 f.; JurBüro 1995, 36 f.; zfs 2002, 298; OLG Köln, Rechtspfleger 1990, 526; r+s 1994, 118; OLG Rostock, VersR 2001, 1534 f.; OLG Stuttgart, JurBüro 1985, 122 f.; VersR 2001, 1535; OLG Zweibrücken, JurBüro 1983, 1399).